Leistungen

Brandschutzordnung

Wir erstellen für Sie eine objektbezogene Brandschutzordnung nach DIN 14096.

Als Brandschutzordnung wird eine Regelung für das Verhalten der Personen innerhalb eines Gebäudes oder Betriebes im Brandfall sowie für die Maßnahmen, welche Brände verhüten sollen, bezeichnet. Eine solche Regelung hat den Stellenwert einer Hausordnung oder einer allgemeinen Geschäftsbedingung. Besonders in Unternehmen, die als Sonderbauten gelten, wird die Brandschutzordnung von Behörden gefordert. Die Brandschutzordnung muss Objekt bezogen erstellt werden.

Wer ist auf eine Brandschutzordnung angewiesen?

  • Beherbergungsstätten
  • Versammlungsstätten
  • Verkaufsstätten
  • Industriebauten
  • Sonderbauten
  • Hochhäuser

Haben Sie Fragen zur Erstellung einer objektbezogenen Brandschutzordnung nach DIN 14096?


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