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Als Brandschutzordnung wird eine Regelung für das Verhalten der Personen innerhalb eines Gebäudes oder Betriebes im Brandfall sowie für die Maßnahmen, welche Brände verhüten sollen, bezeichnet. Eine solche Regelung hat den Stellenwert einer Hausordnung beziehungsweise einer allgemeinen Geschäftsbedingung. Besonders in bestimmten Unternehmen wird die Brandschutzordnung von Behörden gefordert. Die Brandschutzordnung muss Objekt bezogen erstellt werden.
Haben Sie Fragen zur Erstellung einer objektbezogenen Brandschutzordnung nach DIN 14096?